Bundestag beschließt:
Clubs sind Kultur

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Es ist amtlich. Clubs und Livespielstätten werden offiziell als Anlage für kulturelle Zwecke anerkannt. Damit entfernen sich diese Einrichtungen von der Einordnung als Vergnügungsstätten. Im entsprechenden Entschließungsantrag für die Beschlussempfehlung des Ausschuss für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen für das Baulandmobilisierungsgesetz von CDU/CSU und SPD wird gefordert, dass die Bundesregierung die Baunutzungsverordnung diesbezüglich anpasst.

 Die Einstufung als Anlage für kulturelle Zwecke wird die Position von Clubs in baurechtlichen Auseinandersetzungen stärken und die Arbeit der Clubbetreiber:innen gesellschaftlich mit der entsprechenden Wertung betrachten.

Clubs sind keine Bordelle

Bisher führte die „Nicht-Anerkennung“ als schützenswerte und förderungswürdige Kultur zur Herabstufungen der Clubkultur in vielen Bereichen der Rechtsprechung, Politik und Verwaltung von Bundes- auf Landes- und Kommunalebene. Ganz besonders auch in der Stadtentwicklung.  Dort galten Musikclubs  laut der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bis jetzt als Vergnügungsstätten. Durch diese Kategorisierung waren Musikclubs nur in wenigen städtebaulichen Gebieten zulässig, da Clubs damit den gleichen Status hatten, wie etwa Bordelle oder Wettbüros.

Anerkennung für Clubbetreiber:innen und deren Mitarbeiter

Das Parlamentarisches Forum Clubkultur veröffentlichte dazu die folgende Pressemitteilung:

Am heutigen Freitag hat der Deutsche Bundestag einen fraktionsübergreifend erarbeiteten und getragenen Entschließungsantrag von Vertretern der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen beschlossen. Mit den Antrag wird die Bundesregierung aufgefordert Musikclubs und Livespielstätten baurechtlich als Anlagen für kulturelle Zwecke anzuerkennen und flexible und innovative Lösungen im Lärmschutz umzusetzen.

„Clubs sind Kultur. Nicht erst seit heute, sondern für viele Millionen Menschen schon seit Jahrzehnten. In dieser Woche haben wir als Deutscher Bundestag diesen kulturellen Status von Musikclubs und Livemusikspielstätten bestätigt und die Leistungen der Betreiberinnen und Betreiber, der Künstlerinnen und Künstler, der Angestellten und Freischaffenden damit bestätigt und gewürdigt.“
Hauptsächliches Ziel des Antrages ist es, dass Musikclubs und Livemusikspielstätten als „Anlagen kultureller Zwecke“ in der Baunutzungsverordnung eingestuft werden, damit sich diese leichter in Innenstädten, aber auch in ländlichen Regionen ansiedeln können.
„Wir wollen die Vielfalt überall in Deutschland erhalten. Durch die Änderung der BauNVO kommen wir hier einen Schritt weiter.“
Die aktive Clubkultur ist ein großer kultureller und wirtschaftlicher Wert dieses Landes, die Clubs sind unternehmerisch, kulturell, gesellschaftlich und architektonisch einmalige Freiräume, die zum Experimentieren, Begegnen und Erfahren einladen. Gleichzeitig sind sie mit rund 50.000 Angestellten sowie freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei einem Jahresumsatz von ca. 1,1 Milliarden ein wichtiger Teil der Kultur- und Kreativwirtschaft. Die Mitglieder des „Parlamentarischen Forums Clubkultur“ haben im Antrag diese Bedeutung der Clubs hervorgehoben.
Außerdem begrüßen die Abgeordneten im Antrag, dass die in der Diskussion befindliche „Experimentierklausel Lärmschutz“ noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden soll. Dies kann dazu beitragen, Nutzungskonflikte zwischen den Clubs und heranrückender Bebauung zu lösen.
Das Parlamentarische Forum wurde im Februar 2020 von den Bundestagsabgeordneten Caren Lay (DIE LINKE), Hagen Reinhold (FDP), Erhard Grundl (GRÜNE), Klaus Mindrup (SPD) und Kay Wegner (CDU) gegründet und ist in einem Jahr um viele Mitglieder aller Fraktionen gewachsen, die an diesem Antrag mitgearbeitet haben. Ziel der Abgeordneten ist es, den Fortbestand der Clubkultur zu sichern und sie politisch zu unterstützen.
Quelle: www.bundestag.de
07.05.2021

It`s all about the he said, she said bullshit.

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