Traurige Gewissheit
Großveranstaltungen bleiben bis zum 31. August verboten

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Die Ministerpräsidenten der Länder und Bundeskanzlerin Angela Merkel einigten sich nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur bei einer Schaltkonferenz auf ein prinzipielles Verbot von Großveranstaltungen bis zum 31. August 2020.

Konkrete Regelungen, etwa zur Größe der Veranstaltungen, sollen von den einzelnen Bundesländern getroffen werden. Vom Verbot betroffen sind unter anderem größere Konzerte, Schützenfeste oder Kirmes-Veranstaltungen. Diese Einschränkung trage effektiv zur Eindämmung des Corona-Virus bei und sorge zugleich für dringend notwendige Klarheit für Veranstalter.

Was genau als größeres Konzert gewertet wird, hängt also von den einzelnen Bundesländern ab. Es darf allerdings davon ausgegangen werden, dass Festivals bis zum 31. August definitiv nicht stattfinden werden.

 

 

Quelle: ntv
15.04.2020
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