Schmerzensgeld
...wegen Hörschaden!
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Konzertveranstalter, die bislang davon ausgegangen sind, dass sie für eventuelle Hörschäden ihrer Besucher nicht haftbar sind, dürften in Zukunft etwas genauer darauf achten, dass der Soundmann die Lautstärke nicht über Gebühr aufreißt. Das Landgericht Augsburg hat den Stadtjugendring Augsburg zur Zahlung von 9.000 Euro Schmerzensgeld an einen 19-Jährigen verdonnert, der sich bei einem 2001 vom SJR veranstalteten Festival ein Tinnitus-Leiden zugezogen hatte. Der SJR habe seine „Verkehrssicherungspflicht“ vernachlässigt und sei deshalb belangbar, befand das Gericht.
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