Bundestag beschließt:
Clubs sind Kultur
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Es ist amtlich. Clubs und Livespielstätten werden offiziell als Anlage für kulturelle Zwecke anerkannt. Damit entfernen sich diese Einrichtungen von der Einordnung als Vergnügungsstätten. Im entsprechenden Entschließungsantrag für die Beschlussempfehlung des Ausschuss für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen für das Baulandmobilisierungsgesetz von CDU/CSU und SPD wird gefordert, dass die Bundesregierung die Baunutzungsverordnung diesbezüglich anpasst.
Die Einstufung als Anlage für kulturelle Zwecke wird die Position von Clubs in baurechtlichen Auseinandersetzungen stärken und die Arbeit der Clubbetreiber:innen gesellschaftlich mit der entsprechenden Wertung betrachten.
Clubs sind keine Bordelle
Bisher führte die „Nicht-Anerkennung“ als schützenswerte und förderungswürdige Kultur zur Herabstufungen der Clubkultur in vielen Bereichen der Rechtsprechung, Politik und Verwaltung von Bundes- auf Landes- und Kommunalebene. Ganz besonders auch in der Stadtentwicklung. Dort galten Musikclubs laut der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bis jetzt als Vergnügungsstätten. Durch diese Kategorisierung waren Musikclubs nur in wenigen städtebaulichen Gebieten zulässig, da Clubs damit den gleichen Status hatten, wie etwa Bordelle oder Wettbüros.
Anerkennung für Clubbetreiber:innen und deren Mitarbeiter
Das Parlamentarisches Forum Clubkultur veröffentlichte dazu die folgende Pressemitteilung:
Am heutigen Freitag hat der Deutsche Bundestag einen fraktionsübergreifend erarbeiteten und getragenen Entschließungsantrag von Vertretern der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen beschlossen. Mit den Antrag wird die Bundesregierung aufgefordert Musikclubs und Livespielstätten baurechtlich als Anlagen für kulturelle Zwecke anzuerkennen und flexible und innovative Lösungen im Lärmschutz umzusetzen.
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1. Die Zwischenüberschrift ist nicht stringent gegendert:
„Anerkennung für Clubbetreiber:innen und deren Mitarbeiter“ muss korrekt Clubbetreiber:Innen_Außen und Mitarbeiter:Innen_Außen lauten.
2. Verlieren LIVEmusikspielstätten ihren kulturellen Status in dem Moment, wenn Künstler:Innen_Außen per Playback / Halbplayback zur Tat schreiten?
Gendern ansich ist nicht stingent…
Das ist der größte blödsinn seit es die deutsche Sprache gibt